Der Führerscheinentzug
Die Gründe für den Führerscheinentzug kann man grob in vier Kategorien einteilen:
Alkohol
Drogen
Punkte
Straftaten
Führerschein-Entzug bei Alkohol
Bei Führerschein-Entzug wegen Alkohol wird eine MPU in der Regel angeordnet, wenn
- mehr als 1,6 Promille nachgewiesen wurden
- sie „Wiederholungstäter“ sind
- sie anderweitig durch übermäßigen Alkoholkonsum auffällig geworden sind. (z.B. zur Mittagszeit als hochgradig alkoholisierter Fußgänger, oder auch auf dem Fahrrad)
Führerschein Entzug bei Drogen
Bei Führerschein Entzug wegen Drogen wird eine MPU in der Regel angeordnet, wenn Sie eine / oder mehrere der folgenden Substanzen eingenommen haben und unter deren Wirkung am Straßenverkehr teilnahmen.
- Amphetamine / Designer Amphetamine
- Cannabis
- Ecstasy
- Heroin
- Kokain
- LSD
- Morphium
- Partydrogen
- Pilze (halluzinogene)
Führerschein Entzug bei Punkten
Bei einem Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsübertretung droht nicht automatisch neben einem Fahrverbot auch eine MPU.
Grundsätzlich gilt hier, wer mehr als 18 Punkte „gesammelt“ hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU wird angeordnet.
Entzug der Fahrerlaubnis bei Straftaten
Immer häufiger wird die MPU auch als erzieherisches Mittel im Bereich der Straftaten eingesetzt. Statt Gefängnis oder Sozialstunden wird bei kleineren Straftaten mit Führerscheinentzug und MPU versucht, die Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten zu ermöglichen.
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