Der EU-Führerschein Eine Alternative zur MPU ?

Nach Einführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung in Deutschland ist ein regelrechter „EU-Führerschein-Tourismus“ zu verzeichnen gewesen.

Zahlreich entschieden sich die Betroffenen statt einer teuren und zeitaufwendigen MPU einen neuen Führerschein zu machen. Staaten wie z.B. Polen oder die Tschechische Republik waren bevorzugtes Ziel.

Durch diese Gesetzeslücke wurde die MPU umgangen und nahezu unwirksam.

Ein kleiner Urlaub in einem benachbarten europäischen Land und eine Fahrschule für wenige Stunden besucht. Schon hielt man seinen nagelneuen und uneingeschränkt gültigen EU-Führerschein in Händen. Es gab sogar Berichte über einen regelrechten „Verkauf“ der ausländischen Führerscheine.

Dass dies nicht im Sinne derer war, die die MPU als Mittel zur Überprüfung der körperlichen und charakterlichen Eignung eingeführt hatten, kann man sich unschwer vorstellen. Eine Überprüfung und kompetente Überprüfung der Menschen sollte ja gerade berechtigte Zweifel ausräumen und auch einen erzieherischen Effekt haben. Dies war eine geraume Zeit so nicht durchsetzbar. Doch der Gesetzgeber reagierte.

Eine Änderung der Gesetzeslage machte und macht immer noch den Erwerb eines EU-Führerscheins nicht nur unsinnig und überflüssig. Sondern schadet demjenigen obendrein!

Denn die Novellierung besagt, dass jeder ausländische Führerschein solange in der BRD als ungültig angesehen wird, wie gegen den Inhaber dieser Fahrerlaubnis etwas vorliegt.

Im Klartext heißt das: Sollten Sie eine MPU beibringen müssen und haben stattdessen einen EU-Führerschein erworben, fahren Sie auf deutschem Boden ohne gültige Fahrerlaubnis – also „schwarz“! Fallen Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einem solchen Führerschein auf, ist weiterer Ärger vorprogrammiert.

Fazit: Der einzig richtige – wenn auch nicht einfachste – Weg wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen ist und bleibt die positive MPU-Begutachtung.

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