Neue Regeln für die Punktevergabe

Punktesystem — Neue Regeln für die Punktevergabe

Peter Ramsauer, amtierender Bundesverkehrsminister, plant eine Reform des Punktesystems.
Ziel der Reform ist es, das System transparenter zu machen. In der Tat ist die bisherige Regelung des Punktesystem sehr komplex und für den normalen Autofahrer ist es nicht sofort ersichtlich, wofür er wie viele Punkte „kassiert“. Eine bessere Übersichtlichkeit ist unbedingt zu begrüßen.

Mit der Neuregelung soll jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, mit wie vielen Punkten er für welches Fehlverhalten zu rechnen hat. Ein weiteres Ziel der neuen Regelung solle eine gerechtere Vergabe der Punkte sein. Die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist aber das Hauptanliegen des Verkehrsministers. Er setzt darauf, dass Verkehrsteilnehmer vorsichtiger agieren, wenn der Führerschein schneller entzogen werden kann.

Punktesystem

Insgesamt kann man bei der geplanten Neustrukturierung von 4 Kategorien ausgehen:

1-3 Punkte Erste Warnung. Es passiert nichts.
Die Punkte bleiben für den entsprechenden Zeitraum aber gespeichert.
4-5 Punkte Schriftliche Ermahnung aus Flensburg.
6-7 Punkte Letzte Warnung.
Schriftliche Verwarnung und Anordnung zum Fahreignungsseminar.
Wer dem nicht innerhalb von acht Monaten nachkommt, gibt den
Führerschein ab.
8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate
und Anordnung der MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung)

Bisher war es möglich, mit Hilfe eines freiwilligen Punkte-Abbau-Seminars (ASP) die Anzahl der eingetragenen „Flensburger“ zu reduzieren, diese Möglichkeit wird es zukünftig nicht mehr geben.

Die Dauer der Punkte-Speicherung bezieht sich auf die Schwere des Deliktes.
Ordnungswidrigkeiten werden 2,5 Jahre gespeichert.
Besonders schwere Zuwiderhandlungen bleiben 5 Jahre gespeichert.
Straftaten verbleiben generell 10 Jahre im „Sündenregister“.

Hier zum Vergleich die wichtigsten Eckdaten alte Punktesystem Regelung / neue Regelung

Vergehen alt neu
Handy im Auto
ohne Freisprecheinrichtung
1 Punkt
40,00 €
1 Punkt
40,00 €
Umweltzone ohne
entsprechende Plakette
1 Punkt
40,00 €
kein Punkt
40,00 €
Parken in der Feuerwehrzufahrt 1 Punkt
40,00 €
1 Punkt
40,00 €
Rotlicht (< 1 Sec.) 3 Punkte
90,00 €
1 Punkt
90,00 €
Rotlicht (> 1 Sec.) 4 Punkte
200,00 €
1 Monat Fahrverbot
4 Punkte
200,00 €
1 Monat Fahrverbot
Beleidigung im Str.Verk. 5 Punkte
Ein Monatsgehalt
kein Punkte
Ein Monatsgehalt
Über 1,1 Promille Alkohol 7 Punkte
1-2 Monatsgehälter
6 Monate Führer-
scheinentzug
2 Punkte
1-2 Monatsgehälter
6 Monate Führer-
scheinentzug
In der Ortschaft:
21 – 25 km/h
1 Punkt
80,00 €
1 Punkt
80,00 €
31 – 40 km/h 3 Punkte 2 Punkte
160,00 €
1 Monat Fahrverbot
160,00 €
1 Monat Fahrverbot

Wie man gut erkennen kann ändern sich weder die Geldstrafen noch die Dauer der Fahrverbote; allein die Höhe der Punkte wird geändert.

NEUIGKEITEN: Verkehrsminister Ramsauer plant auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung für Fahrerflucht eine Erhöhung von 2 auf 3 Punkte. Desweiteren sollen Punkte für Straftater erst nach 10 Jahren (!!) gelöscht werden.

Sollten Sie eine MPU absolvieren müssen, dann sollten Sie besser vorher einen MPU Vorbereitungskurs besuchen!

 

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