Punktesystem — Neue Regeln für die Punktevergabe
Peter Ramsauer, amtierender Bundesverkehrsminister, plant eine Reform des Punktesystems.
Ziel der Reform ist es, das System transparenter zu machen. In der Tat ist die bisherige Regelung des Punktesystem sehr komplex und für den normalen Autofahrer ist es nicht sofort ersichtlich, wofür er wie viele Punkte „kassiert“. Eine bessere Übersichtlichkeit ist unbedingt zu begrüßen.
Mit der Neuregelung soll jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, mit wie vielen Punkten er für welches Fehlverhalten zu rechnen hat. Ein weiteres Ziel der neuen Regelung solle eine gerechtere Vergabe der Punkte sein. Die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist aber das Hauptanliegen des Verkehrsministers. Er setzt darauf, dass Verkehrsteilnehmer vorsichtiger agieren, wenn der Führerschein schneller entzogen werden kann.
Punktesystem
Insgesamt kann man bei der geplanten Neustrukturierung von 4 Kategorien ausgehen:
1-3 Punkte | Erste Warnung. Es passiert nichts. Die Punkte bleiben für den entsprechenden Zeitraum aber gespeichert. |
4-5 Punkte | Schriftliche Ermahnung aus Flensburg. |
6-7 Punkte | Letzte Warnung. Schriftliche Verwarnung und Anordnung zum Fahreignungsseminar. Wer dem nicht innerhalb von acht Monaten nachkommt, gibt den Führerschein ab. |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate und Anordnung der MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) |
Bisher war es möglich, mit Hilfe eines freiwilligen Punkte-Abbau-Seminars (ASP) die Anzahl der eingetragenen „Flensburger“ zu reduzieren, diese Möglichkeit wird es zukünftig nicht mehr geben.
Die Dauer der Punkte-Speicherung bezieht sich auf die Schwere des Deliktes.
Ordnungswidrigkeiten werden 2,5 Jahre gespeichert.
Besonders schwere Zuwiderhandlungen bleiben 5 Jahre gespeichert.
Straftaten verbleiben generell 10 Jahre im „Sündenregister“.
Hier zum Vergleich die wichtigsten Eckdaten alte Punktesystem Regelung / neue Regelung
Vergehen | alt | neu |
Handy im Auto ohne Freisprecheinrichtung |
1 Punkt 40,00 € |
1 Punkt 40,00 € |
Umweltzone ohne entsprechende Plakette |
1 Punkt 40,00 € |
kein Punkt 40,00 € |
Parken in der Feuerwehrzufahrt | 1 Punkt 40,00 € |
1 Punkt 40,00 € |
Rotlicht (< 1 Sec.) | 3 Punkte 90,00 € |
1 Punkt 90,00 € |
Rotlicht (> 1 Sec.) | 4 Punkte 200,00 € 1 Monat Fahrverbot |
4 Punkte 200,00 € 1 Monat Fahrverbot |
Beleidigung im Str.Verk. | 5 Punkte Ein Monatsgehalt |
kein Punkte Ein Monatsgehalt |
Über 1,1 Promille Alkohol | 7 Punkte 1-2 Monatsgehälter 6 Monate Führer- scheinentzug |
2 Punkte 1-2 Monatsgehälter 6 Monate Führer- scheinentzug |
In der Ortschaft: 21 – 25 km/h |
1 Punkt 80,00 € |
1 Punkt 80,00 € |
31 – 40 km/h | 3 Punkte | 2 Punkte |
160,00 € 1 Monat Fahrverbot |
160,00 € 1 Monat Fahrverbot |
Wie man gut erkennen kann ändern sich weder die Geldstrafen noch die Dauer der Fahrverbote; allein die Höhe der Punkte wird geändert.
NEUIGKEITEN: Verkehrsminister Ramsauer plant auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung für Fahrerflucht eine Erhöhung von 2 auf 3 Punkte. Desweiteren sollen Punkte für Straftater erst nach 10 Jahren (!!) gelöscht werden.
Sollten Sie eine MPU absolvieren müssen, dann sollten Sie besser vorher einen MPU Vorbereitungskurs besuchen!