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Oftmals wird bei einer MPU-Anordnung darüber nachgedacht, wie diese zu umgehen ist. Das ist in keiner Weise empfehlenswert und führt in der Folge zu noch mehr Problemen.
Es gibt grundsätzlich zwei legale Möglichkeiten, den Führerschein ohne MPU wiederzuerlangen:
Der EU-Führerschein kann im Ausland gemacht werden, unter der Voraussetzung, dass die Wohnsitznahme in dem Land bestätigt und die Sperrfrist abgelaufen ist. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Verjährung von der MPU-Anordnung abzuwarten.
Anordnungen von der Straßenverkehrsbehörde haben keine Verjährungsfrist, demzufolge ist auch die MPU keiner Verjährungsfrist ausgesetzt. Die MPU kann bestenfalls als überflüssig oder veraltet erklärt werden. Eine Verjährung der MPU hängt somit mit der Streichung der Delikten aus der Führerscheinakte zusammen. Die Frage ist nur, wann diese stattfindet.
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Die Frist für die Verjährung einer MPU liegt bei zehn Jahren, setzt allerdings erst nach fünf Jahren ein. Der Grund findet sich in Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes wieder. Dort steht, dass die Tilgungsfristen für die Eintragungen wegen Straftaten zehn Jahre betragen, wenn deswegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Wenn beispielsweise Alkohol im Spiel war und es in der Folge zum Entzug der Fahrerlaubnis gekommen ist, wird die Straftat nach zehn Jahren aus den Akten gelöscht. Die Sperrfrist bis zur Aushändigung des Führerscheins dauert mindestens drei Monate. Dazu kommt in der Regel noch die MPU. Die Verjährung von Straftaten allerdings setzt nicht sofort ein und es kann bis zu fünf Jahre dauern, bis die Tilgungsfrist anläuft.
Durch die Tilgungsfrist nach fünf Jahren ergibt sich eine Wartezeit von 15 Jahren. In dieser Zeit darf kein Verkehrsvergehen, dazu zählt auch das Fahrradfahren, vorkommen, denn es würde wiederum in die Akte aufgenommen werden. Zudem kommt es bei einer erneut angeordneten MPU zu einer beschwerenden Entscheidung. Wenn also in den 15 Jahren nach einem erneuten Vergehen der Führerschein erneut beantragt wird, kann die Tilgungsfrist möglicherweise wieder von vorne beginnen.
Wer bereit ist, 15 Jahre auf den Führerschein zu verzichten, muss mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass bei einer Neubeantragung die nochmalige Fahrprüfung verlangt wird. Bei einem allfälligen Suchtproblem muss die betroffene Person zudem in der Regel einen Entzug sowie einen Therapie- und Abstinenznachweise erbringen, um den Führerschein wiederzuerlangen.
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