Eine MPU muss nicht zwangsläufig wegen einer Straftat im Straßenverkehr angeordnet werden. In vielen Fällen hat die Behörde Zweifel, dass Straftäter ihren Führerschein zur Ausübung einer weiteren Straftat missbrauchen und ordnet daher die Medizinisch Psychologische Untersuchung an. Es soll verhindert werden, dass Straftäter ein Kraftfahrzeug für weitere Vergehen nutzen oder durch aggressives Verhalten sich und andere im Straßenverkehr gefährden.
Eine MPU wird bei Straftätern vor allem immer dann angeordnet, wenn die begangene Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, bestehen für die Behörde oft Zweifel an der Eignung des Straftäters für den Straßenverkehr. Dies wird unter anderem in der sogenannten Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) unter §11 Eignung, Abs.3 festgehalten.
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Ja, eine MPU kann ebenfalls nach häufigen Vorkommnissen im Zusammenhang mit unbeherrscht aggressiven Verhalten angeordnet werden. Hierzu gehören natürlich wiederholte Schlägereien, aber auch Nötigung, Hausfriedensbruch und schon die bloße Androhung von Gewalt. Es wird unterstellt, dass die Person ihre Aggressionen nicht unter Kontrolle hat, was sie zu einer Gefährdung im Straßenverkehr machen könnte, da sich diese Aggression auch auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken kann.
Im Gegensatz zu schweren Straftaten wird hier normalerweise keine MPU beim ersten Vergehen angeordnet, sondern erst bei Wiederholungstätern.
Vom Straftäter wird erwartet, dass er über seine Taten nachgedacht hat und diese bereut. Hierbei muss allerdings gesagt werden, dass hierzu eine klare Verhaltensänderung nachgewiesen werden muss. Dazu sind verschiedene Maßnahmen möglich welche diese Verhaltensänderung beweisen, zum Beispiel eine Verkehrstherapie. Es soll sichergestellt werden, dass Straftäter ihre kriminelle Vergangenheit aufgearbeitet haben und tatsächlich verstehen, was sie falsch gemacht haben.
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